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Stromsteuergesetz
Das Stromsteuergesetz(Strom STG) trat am 01. April 1999 in Kraft und dient der Besteuerung des Stromverbrauchs. Die Stromsteuer wird von den Zollbehörden verwaltet und nach Megawattstunden ( MWh) berechnet. Steuerbefreiungen gibt es nach §10 des Strom STG für Strom aus regenerativen Quellen, und für Netze, die ausschließlich ökologisch erzeugte Energie beziehen. Energie, die zur Stromerzeugung verbraucht wird und die Elektrizität in Notstromaggregaten sind ebenfalls steuerfrei. Bus und Bahn sowie Unternehmen des produzierenden Gewerbes bzw. der Forst-und Landwirtschaft erhalten Vergünstigungen.Betriebe des produzierenden Gewerbes können sich gemäß Stromsteuergesetz steuerlich entlasten lassen, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch im Ausland angesiedelte Firmen geschwächt wird. Ca. 90% der Steuereinnahmen fließen in die Rentenkasse um die Lohnnebenkosten zu senken. Jeder Beschäftigte ist gemäß §§ 1 ff. SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn er mehr als 400 Euro verdient.
Wie spare ich Strom und Kosten?
Angesichts der ständig steigenden Energiekosten, sollte man elektrische Geräte nur benutzen, wenn es notwendig ist. Auch die Wahl des Anbieters spielt eine wichtige Rolle, mit dem richtigen Tarif lässt sich die Stromrechnung um bis zu 30% senken. Nutzen Sie daher unseren Stromrechner, und finden Sie ihren optimalen Energieversorger für Privat-oder Gewerbestrom. Tragen Sie einfach Ihren Gesamtverbrauch(der Jahresrechnung zu entnehmen), die Nebenzeit, Ihre Postleitzahl sowie eine gewünschte Vertragsdauer bei einem anderen Versorger ein. Unter „weitere Optionen“ lässt sich die Suche noch verfeinern, indem Sie beispielsweise Ökostrom-oder Tarife mit Preisgarantie abfragen. Falls Sie bereits einen neuen Energielieferanten im Blick haben, können Sie Ihn in der Spalte Vergleichsanbieter checken lassen. Dann auf „berechnen“ klicken und los geht’s!
Achtung: Mit dem Gewerbeformular in unserem Stromrechner können sich Gewerbekunden spezielle Angebote einholen!
Wechseln leicht gemacht
Sie erhalten nach der Berechnung einen Überblick zu den günstigsten Anbietern Ihrer Region und können gleich online wechseln. Sie müssen nur die Vertragsunterlagen herunterladen, ausfüllen und zurückschicken. Alles Weitere erledigt Ihr neuer Anbieter. Ihre Stromversorgung bleibt auch während der 6-8 wöchigen Übergangsphase bestehen. Wechseln Sie jetzt, und sparen Sie bares Geld!
Gut zu wissen:
Die Gewerbestromsteuer muss den Betrag von 512, 50 Euro pro Jahr übersteigen, damit Antrag auf Steuerentlastung gestellt werden kann. 95% aller Steuern können erlassen, erstattet oder vergütet werden. Nähere Bestimmungen finden sich unter § 10 Absatz 2. Anträge rund um das Thema Steuervergünstigung müssen bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden. Zuständig ist das Hauptzollamt, bei dem der Antragsteller seinen Wohnsitz/ Geschäftssitz hat. Dem Antrag müssen Stromrechnungen und Nachweise über den gezahlten Arbeitgeberanteil beigelegt werden.