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ökotest

Stromsteuer

Seit ihrer Einführung 1999 ist die Stromsteuer stetig angestiegen. Sie wird von der Zollverwaltung eingenommen, an den Bund verteilt und basiert auf dem Stromsteuergesetz( Strom STG) und der Stromsteuerdurchführungsverordnung( Strom STV). Diese Steuer wird auf den Gegenstand „Elektrischer Strom“ erhoben, wobei die Megawattstunde( MWh) als Bemessungsgrundlage gilt.

Die Stromsteuer ist also Teil des Strompreises. Je geringer dieser Preis ist, desto niedriger auch die zu zahlende Steuer. Nutzen Sie daher unseren Stromrechner, und finden Sie den preiswertesten Anbieter für Privat-oder Gewerbestrom in Ihrer Region. Wir benötigen lediglich einige Basisangaben von Ihnen. Tragen Sie einfach Ihren Gesamtverbrauch( der Jahresabrechnung zu entnehmen), die Nebenzeit, Ihre Postleitzahl sowie eine gewünschte Mindestvertragsdauer bei einem neuen Energieversorger ein. Unter „weitere Optionen“ können Sie ihre Suche noch verfeinern. Wenn Sie schon einen anderen Stromlieferanten im Blick haben, tragen Sie ihn einfach in die Spalte Vergleichsanbieter ein. Dann auf „berechnen“ klicken, und los geht’s!

Achtung: Gewerbekunden können sich über das Gewerbeformular in unserem Stromrechner gesonderte Angebote einholen!

Wechsel ja oder nein?

Mit einem Anbieterwechsel können Sie Ihre Stromrechnung um bis zu 30% senken. Sie erhalten nach der Berechnung eine Aufstellung der günstigsten Versorger Ihrer Region. Viele Unternehmen stellen online Vertragsunterlagen zur Verfügung. Sie müssen diese nur herunterladen, ausfüllen und zurückschicken. Alles Weitere, z.B. die Kündigung beim alten Anbieter, erledigt Ihr neuer Energielieferant. Einfacher kann man nicht sparen!

Wer erhält eigentlich Steuervergünstigungen?

Energie, die zu 100% aus regenerativen Quellen stammt oder aus einem Netz bzw. einer Leitung gezogen wird, die ihren Strom ausschließlich aus regenerativ erzeugten Quellen erhält, ist steuerfrei. Auch Elektrizität, die zur Stromerzeugung genutzt wird ist nicht zu versteuern. Für Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden, Bus-und Bahnverkehr sowie Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land-und Forstwirtschaft gelten Steuerermäßigungen.

Unter einer Steuerentlastung versteht man den Erlass bzw. die Erstattung oder Vergütung der Steuer. Darauf haben vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anspruch. Der normale Steuerzahler kommt um die Zahlung der Stromsteuer aber nicht herum. Zunächst werden diese Kosten vom Energieversorger übernommen. Anschließend gibt er diese Kosten in vielen Fällen an den Verbraucher weiter um keinen Verlust zu machen. Die Stromsteuer zählt daher auch zu den Verbrauchersteuern. Mit der Wahl eines preiswerten Energieanbieters lassen sich die Gesamtkosten für Energie aber ein wenig senken.

 

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